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Studieren ohne Matura

Die Studienberechtigungsprüfung

Sie wissen ganz genau, was Sie studieren möchten, allerdings fehlt Ihnen die Matura oder Reifeprüfung, um das angestrebte Studium beginnen zu dürfen? Mit der Studienberechtigungsprüfung ist das möglich. Studieren ohne Matura.  

Was ist die Studienberechtigungsprüfung? 

Die Studienberechtigungsprüfung ist eine Prüfung, die dazu berechtigt, ein bestimmtes Studium an einer Universität, Fachhochschule oder einem Kolleg zu beginnen.  

Dabei werden bis zu 6 Teilprüfungen abgelegt, die aus Pflichtfächern und Wahlfächern bestehen. Die Wahlfächer können innerhalb einer Studienrichtungsgruppe frei gewählt werden. Die Studienberechtigungsprüfung wird immer für eine Studienrichtung abgelegt. Ein Studienwechsel ist dann nur innerhalb dieser Gruppe möglich.  

Die Studienberechtigungsprüfung alleine bietet jedoch keine unmittelbaren beruflichen Aufstiegschancen.  

 

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Voraussetzungen 

Für die Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung ist im Gegensatz zur Berufsreifeprüfung keine abgeschlossene Berufsausbildung nötig. Allerdings müssen Vorkenntnisse in einem Bereich nachgewiesen werden, die zum späteren Wunschstudium passen.  

Mögliche Vorkenntnisse: 

  • abgeschlossene Berufsausbildung oder 
  • berufliche Tätigkeit für mindestens 6 Monate oder 
  • Praktikum im Ausmaß von mindestens 200 Stunden oder 
  • ein Unterrichtsfach, das ab der 10. Schulstufe mindestens zwei Schulstufen lang im Jahreszeugnis positiv beurteilt wurde oder 
  • mindestens zwei positiv absolvierte Lehrveranstaltungen an einer Universität/Fachhochschule, mit insgesamt 8 ECTS. 

 

Neben den Vorkenntnissen in einem bestimmten Bereich gibt es noch weitere Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, wenn man die Studienberechtigungsprüfung absolvieren möchte. Man muss mindestens 20 Jahre alt sein und die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben.  

 

Wo wird die Prüfung abgelegt? 

Insgesamt gibt es zwei Möglichkeiten, wo die Teilprüfungen abgelegt werden können. Die 1. Möglichkeit ist, dass alle Teilprüfungen direkt an der Bildungseinrichtung, an der Sie Ihr Studium beginnen möchten, ablegen. Die 2. Möglichkeit ist, dass Sie vier der 5 Teilprüfungen in einer Erwachsenenbildungseinrichtung ablegen. Mindestens eine Teilprüfung muss jedoch direkt an der Hochschule abgelegt werden.  

 

Fazit

Die Studienberechtigungsprüfung ist für all jene, die ziemlich genau wissen, was sie studieren möchten, denn ein Studienwechsel ist ohne weitere Prüfungen nur bedingt möglich. Die Voraussetzungen sind teilweise ähnlich zur Berufsreifeprüfung, jedoch braucht es keine abgeschlossene Berufsausbildung. Dafür ergeben sich jedoch keine beruflichen Aufstiegschancen mit dem reinen Ablegen der Studienberechtigungsprüfung.  

Weitere Informationen zur Studienberechtigungsprüfung finden Sie auch hier: https://erwachsenenbildung.at/bildungsinfo/zweiter_bildungsweg/studienberechtigungspruefung.php