Jährlich endet für rund 100.000 Schülerinnen und Schüler die allgemeine Schulpflicht. 9.000 von ihnen beginnen keine weitere Ausbildung und rund 3.700 brechen ihre Ausbildung später wieder ab. Ihnen ist es oft gar nicht bewusst, welche langfristigen Folgen das für sie haben kann.

Die Ausbildungspflicht bis 18 ist seit 2016 beschlossene Sache. Alle Personen unter 18 Jahren müssen nach der Pflichtschule, also nach dem neunten Schuljahr, eine weitere Schule z. B. AHS oder BMS besuchen bzw. eine andere Art von Ausbildung absolvieren. Sollten sie sich länger als 4 Monate nicht in einem Ausbildungsverhältnis befinden, so muss dies gemeldet werden und es kann zu erheblichen Strafen kommen.

Warum dieses Gesetz?
Mit dieser Ausbildungspflicht sollen die Chancen von Jugendlichen auf dem Arbeitsmarkt verbessert werden, denn heutzutage ist die Arbeitslosigkeit immer noch stark vom Bildungsabschluss abhängig. Laut AMS hatten 26,6% der Arbeitslosen im Jahr 2015 nur einen Pflichtschulabschluss. Der Wert sank bereits mit einer Lehre deutlich auf 7,8% und mit einem AHS, BHS oder BMS-Abschluss auf 5,5 – 3,8%.

Was habe ich davon?
Eine bessere Ausbildung schützt nicht nur eher vor der Arbeitslosigkeit, sondern verbessert auch die Gesundheit und Lebenserwartung. Außerdem erhöht jedes Jahr, das zusätzlich in die Weiterbildung investiert wird, das spätere Einkommen um durchschnittlich 5,4%.
Nur wer eine gute Ausbildung hat, ist später auch erfolgreich. Jugendliche, die nicht in ihre Weiterbildung investieren, verpassen viele Chancen. Das zieht sich dann oft durch ihr ganzes Leben. Um aus diesem Teufelskreis zu entkommen, ist die Ausbildungspflicht der erste Schritt, der gemacht wird.

Wie erfülle ich diese Ausbildungspflicht?
Es gibt viele Möglichkeiten, mit denen die Ausbildungspflicht erfüllt werden kann. Jugendliche können entweder eine Lehre beginnen oder eine weiterführende Schule besuchen. Dabei ist es vollkommen irrelevant, ob es sich um eine öffentliche Schule handelt oder ob sie in das Externistenwesen einsteigen. Die Pflicht erlischt mit dem Abschluss einer mindestens 2-jährigen berufsbildenden Schule oder einem Lehrabschluss, spätestens aber mit dem vollendeten 18. Lebensjahr.

Auch die Humboldt Matura Schule wird anerkannt!
Es kann immer wieder vorkommen, dass Schülerinnen und Schüler nicht mit dem normalen Schulsystem zurechtkommen oder aus diesem System herausfallen. Mit dieser neuen Ausbildungspflicht stehen sie nun vor einem neuen Problem, wenn sie noch nicht 18 sind. Glücklicherweise werden auch Institute wie die Humboldt Matura Schule anerkannt. Wir bieten ihnen die Möglichkeiten, die AHS oder HAK Matura zu absolvieren oder den HAS-Abschluss zu machen. Bereits mit dem HAS-Abschluss erfüllen sie die Ausbildungspflicht und erhöhen deutlich ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt.

Sehen Sie diese Ausbildungspflicht als eine Chance für Ihre Zukunft und nicht als notwendiges Übel.

 
#gestaltedeinezukunft

 

Weiter Informationen finde Sie auch hier:

https://www.ausbildungbis18.at/
http://www.forschungsnetzwerk.at/downloadpub/BMASK-Ausbildungspflicht_bis_18.pdf